Aufnahmeantrag

„für den  Stadtseniorenrat Biberach e.V.“

 

Einrichtungen, die in der Biberacher Seniorenarbeit tätig sind, sowie an der Seniorenarbeit interessierte Einzelpersonen können im Seniorenrat Mitglied werden.

Jede Einrichtung kann zwei Vertreter mit vollem Stimmrecht in die Mitgliederversammlung entsenden. Die Entsendung von nur einem Vertreter ist möglich (Nachteil: Keine Vertretung und nur eine Stimme in der Mitgliederversammlung).

Je Einrichtung  bitte nur einen  Aufnahmeantrag abgeben.

Der Aufnahmeantrag kann hier (Aufnahmeantrag 2023)  geöffnet und ausgedruckt werden.